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Haus und Wohnung energie- und flächeneffizient bauen
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Wir fördern den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Gefördert wird die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“. Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen
Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.
Wir fördern alle, die in klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten investieren. Dazu gehören:
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Wir fördern Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen.
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
Expertinnen und Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit haben das notwendige Fachwissen für klimafreundliches Bauen. Sie sorgen für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude zu bauen – und dafür staatliche Fördermittel zu erhalten.
Wir empfehlen eine Haftungsklausel im Kaufvertrag aufzunehmen, wenn Sie ein neues Effizienzhaus/eine neue Eigentumswohnung erwerben. Wichtig ist dabei, dass diese Klausel die Haftung des Verkäufers zur angegebenen Effizienzhaus-Stufe beinhaltet. Nutzen Sie dafür gerne die unverbindliche Musterformulierung.
Bei Vorhaben am Gemeinschaftseigentum stellt die Wohneigentumsgemeinschaft den Kreditantrag, zum Beispiel über die Hausverwaltung. Das gilt unabhängig davon, wie viele Eigentumsparteien beteiligt sind.
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie erstellt hat.
Gut zu wissen:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Nach Abschluss des Bauvorhabens reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
Hinweis: Die notwendige Unterlage zur Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist aktuell noch nicht verfügbar. Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihr Bauträger kann Ihnen die BnD ausstellen, sobald sie verfügbar ist. Diese reichen Sie dann bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Für die Ermittlung der Lebenszykluskosten sowie die Wohnflächenoptimierung steht unter www.kfw.de/eee ein Excel-Berechnungstool bereit. Das Berechnungstool ist von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz sowie Ihrer Architektin oder Ihrem Architekten entsprechend der darin vorgegebenen Abfragen verpflichtend auszufüllen. Wichtig: Das vom Berechnungstool erstellte Ergebnisblatt ist auszudrucken und von allen dort benannten Personen zu unterschreiben. Bitte nehmen Sie das Ergebnisblatt zu Ihren Unterlagen. Auf Verlangen ist es der KfW vorzulegen. |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 137 KB, barrierefrei) | 600 000 5056 |
| Datenliste subventionserheblicher Tatsachen(PDF, 124 KB, barrierefrei) | 600 000 5065 |
| Liste der technischen FAQ – Klimafreundliches Gebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Eine Wohnküche mit allen zugehörigen Teilbereichen zählt als ein Aufenthaltsraum, wenn die Teilbereiche nicht baulich voneinander getrennt sind.
Befinden sich mehrere Wohneinheiten in dem Gebäude, können Wohneinheiten, die nicht mit dem Kredit „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude" (296) gefördert werden, mit den Förderprodukten „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297, 298) oder „Wohneigentum für Familien – Neubau" (300) kombiniert werden.
Die selbstgenutzte Wohneinheit kann mit den Krediten „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297) oder „Wohneigentum für Familien – Neubau" (300) gefördert werden – die anderen Wohneinheiten über die Förderprodukte „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (298) oder „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude" (296).
Entscheidend ist, dass die Wohneinheiten, die über die Kredite „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297, 298) oder „Wohneigentum für Familien – Neubau" (300) gefördert werden, neben den jeweiligen Förderbedingungen auch die Voraussetzungen der Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude" (296) inkl. der Anforderungen an die Lebenszykluskostenanlayse und die Wohnflächenoptimierung einhalten.
Die Grundflächen von Balkonen, Terrassen und Loggien zählen zur Wohnfläche, sofern diese ausschließlich zu der Wohnung gehören.
Ein Badezimmer zählt nicht als Aufenthaltsraum.
Erhöhen sich die Lebenszykluskosten im Projektverlauf, ist entscheidend, ob der projektspezifische Grenzwert bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) noch eingehalten wird.
Die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz prüft bei der Bestätigung nach Durchführung die tatsächlich entstandenen Baukosten erneut mit dem KNN-Berechnungstool. Preissteigerungen zwischen Antragstellung und Abschluss werden im Tool über den Baupreisindex berücksichtigt.
Liegen die berechneten Lebenszykluskosten nach Vorhabensdurchführung trotz Indexanpassung über dem zulässigen Grenzwert, gilt die Anforderung als nicht erfüllt. Dies kann zur Kündigung des Förderkredites führen.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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